AGB - Imressum - me-filtertechnik.gmbh

Direkt zum Seiteninhalt

AGB - Imressum

Service
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der me-Filtertechnik.GmbH gelten für alle unsere  Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14  BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen  ist. Unsere AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, insbesondere für alle Verträge  über den Verkauf von beweglichen Sachen ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen  oder bei Zulieferern einkaufen. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung  auch für künftige Lieferungen und Leistungen oder Angebote mit demselben Kunden, ohne dass in  jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden muss.  (2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine  Geschäftsbedingungen von Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer  Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall und auch  dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung oder Leistung an ihn vorbehaltlos  ausführen.  (3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von unserem Kunden uns  gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder  Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.  (4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden,  Ergänzungen und Änderungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger  Vereinbarungen und deren Wirksamkeit ist ebenfalls die Schriftform erforderlich.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich  gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt auch wenn wir dem  Kunden technische Dokumentationen (Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen,  Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in  elektronischer Form – überlassen haben.  (2) Bestellung oder Aufträge des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus  der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14  Tagen nach Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch  Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.  Der Vertragsschluss erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und mangelfreier  Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Das gilt allerdings nur für den Fall, dass wir mit unseren  Zulieferern kongruente Deckungsgeschäfte abgeschlossen haben und wir die nicht rechtzeitige  Belieferung bzw. die nicht mangelfreie Selbstbelieferung nicht zu vertreten haben. Wir werden den  Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unserer Zulieferer umgehend informieren.
§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart. Sofern dies nicht der Fall ist, erfolgt die Lieferung nach  Eingang der Ware in unserem Hause. Unsere Lieferzeitangaben sind grundsätzlich keine Fix-Termine  nach § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB bzw. §376 HGB. Teillieferungen sind, soweit dem Kunden zumutbar,  zulässig. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz  oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden  wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt  insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein  kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben.  (2) Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist  aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede  vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch  höchstens 5% des Lieferwertes, der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten,  dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende  Pauschale entstanden ist.  (3) Unvorhergesehene Ereignisse, die me-Filtertechnik.GmbH nicht zu vertreten hat, z.B.  Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Gesetzesänderungen, verlängern die Lieferfrist  angemessen, und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Sollte es  aufgrund derartiger Ereignisse nicht möglich sein, die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu  erbringen, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag oder gegebenenfalls vom noch nicht erfüllten  Teil desselben zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen eines solchen Rücktritts bestehen  nicht.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen  anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind  wir berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und  Verpackung selbst zu bestimmen.  (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht  spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr  des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die  Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der  sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es  gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.  (3) Die Versendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und dann auf seine  Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- oder Wasserschäden oder sonstige versicherbare  Risiken versichert. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der  Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück; sie werden Eigentum des Kunden; ausgenommen  sind Paletten und Euro-Gitterboxen.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Preisanpassungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des  Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.  (2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten  einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und  sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.  (3) Für Aufträge unter dem Mindestbestellwert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag zzgl.  gesetzlicher Umsatzsteuer.  (4) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab  Rechnungsstellung und Lieferung der Ware fällig und zu zahlen. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist  kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden  gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines  weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den  kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.  (5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch  mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines  Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und –  ggf. nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).  (6) Ändern sich nach Vertragsschluss öffentliche Abgaben und/oder Steuern auf die Ware bzw. werden  solche neu erhoben, ist me-Filtertechnik.GmbH berechtigt die vereinbarten Preise entsprechend  anzupassen. Dasselbe gilt, wenn sich die Kosten für Verladung und Versand der Ware aus von uns  nicht zu vertretenden Gründen erhöhen (z.B. durch Kleinwasser-, Eiszuschlag, Überliegegelder,  Standgelder, Frachtenerhöhung).
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Lieferungen von me-Filtertechnik.GmbH erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.  Im unternehmerischen Verkehr bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der  Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und uns die verkauften Waren im Eigentum von me Filtertechnik.GmbH. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete  Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum  gegebenenfalls als Sicherung für die Saldoforderung von me-Filtertechnik.GmbH.  (2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der  gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der  Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns  gehörenden Waren erfolgen. Eine Abschrift des Pfändungsprotokolls ist uns sofort zu übersenden.  (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen  Kaufpreises, ist me-Filtertechnik.GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag  zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das  Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr  berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde  den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor  erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach  den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.  (4) Der Käufer ist widerruflich befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im  ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten  ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch  Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren  vollem Wert, wobei me-Filtertechnik.GmbH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung,  Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir  Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen  Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter  Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses  entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres  etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die  Abtretung an. Die genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen  Forderungen. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten  uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns  gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines  Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies  aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren  Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen  aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Übersteigt der realisierbare Wert der  Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden  Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 7 Mängelansprüche des Käufers
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und  Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die  gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Grundlage unserer  Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als  Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand  des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom  Käufer, vom Hersteller oder von uns stammt. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist  nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§§ 434, 633 BGB).  Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der me Filtertechnik.GmbH oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine  Haftung.
(2) Geringfügige, nicht erhebliche Abweichungen der Lieferware gegenüber Mustern, Katalogen,  Prospekten und Preislisten etc. oder früher gelieferter Ware, gelten nicht als Mangel. Der Kunde hat  selbst zu prüfen, ob die Ware sich für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eignet. Nicht  geeignete Ware ist nur dann mangelhaft, wenn wir dem Kunden diese Eignung schriftlich bestätigt  haben. Auch die Abnutzung von Verschleißteilen im Rahmen einer verkehrsüblichen Benutzung stellt  keinen Mangel dar.  (3) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und  Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein  Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die  Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige  Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der  Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen  ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der  Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige,  ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.  (4) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst nach den gesetzlichen Vorschriften  wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung  einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung  unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die zum Zweck der Prüfung  und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und  Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein  Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus  entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder  eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach  den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den  Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.  (5) Werden Montage-, Einbau- Vertriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an  der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialien oder Reinigungs- oder Pflegemittel  verwendet, die nicht den Herstellervorgaben entsprechen, die Ware übermäßig beansprucht oder sind  Mängel, auf eine natürliche Korrosion und/oder andere Gründe zurückzuführen, bestehen  Mängelansprüche nur dann, wenn der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass der Mangel nicht  hierdurch verursacht worden ist, sondern bereits bei Gefahrübergang vorlag.
§ 8 Sonstige Haftung
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt,  haftet me-Filtertechnik.GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten  nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus  welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir  nur auf der Grundlage der AGB der me-Filtertechnik.GmbH für Schäden aus der Verletzung des  Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen  Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags  überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und  vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,  typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Schadensersatzansprüche im Übrigen sind  ausgeschlossen. Insbesondere haften wir weder für Schäden, die am Liefergegenstand selbst  entstanden sind, noch für Mangelfolgeschäden jeder Art, noch haften wir für entgangenen Gewinn  oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten  nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der  Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem  Produkthaftungsgesetz. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der  Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
§ 9 Verjährung
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus  Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Lieferung oder Leistung; soweit eine Abnahme gesetzlich  vorgesehen oder vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Unberührt bleibt die Laufzeit  der Verjährung bei Bauwerken (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), beim Lieferantenregress (§ 479 BGB) und  bei Arglist (§ 438 Abs. 3 BGB). Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für  vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der  Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199  BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des  Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für  Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.  § 10 Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort  (1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen me-Filtertechnik.GmbH und dem Kunden gilt  das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen  (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des  Eigentumsvorbehalts gemäß § 6 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache,  soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder  unwirksam ist.  (2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen  Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler –  Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden  Streitigkeiten der Geschäftssitz von me-Filtertechnik.GmbH in Dombühl. Wir sind jedoch auch  berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.  (3) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die  Lieferstelle von me-Filtertechnik.GmbH. Dies gilt auch für frachtfreie Lieferungen.  § 11 Salvatorische Klausel  Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieser AGB aus anderen Gründen als denen in  §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden,  so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt, soweit nicht  unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen die Vertragsdurchführung für eine Partei eine  unzumutbare Härte darstellt. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss dieses Vertrages eine  ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Die Parteien werden die unwirksame/nichtige/undurchführbare  Bestimmung oder ausführungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in  ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen/nichtigen/undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtzweck des Vertrages entspricht.


Rechtliche Hinweise
Es ist unser Ziel, die Zuverlässigkeit der auf der Bristol-Website veröffentlichten Informationen sicherzustellen. Dennoch ist es möglich, dass Teile der Website unvollständig oder nicht aktuell sind. Daher ist es wichtig, dass Sie diese Informationen mit uns überprüfen, bevor Sie weitere Schritte in Bezug auf diese Informationen unternehmen.
Datenschutzerklärung
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Webseite sowie über Ihr Interesse an unserem Unternehmen und unseren Produkten. Damit Sie sich beim Besuch unserer Webseite sicher und wohl fühlen, nehmen wir den Schutz Ihrer persönlichen Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Mit diesen Hinweisen zum Datenschutz möchten wir Sie daher darüber informieren, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden – selbstverständlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften.
Anonyme Datenerhebung
Wenn Sie auf unsere Internetseiten zugreifen, erfassen unsere Web-Server automatisch Informationen allgemeiner Natur. Dazu gehören die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, der Domainname des Internet Service Providers, die IP-Adresse des verwendeten Computers, die Webseite, von der aus Sie uns besuchen, die Seiten, die Sie bei uns besuchen sowie das Datum und die Dauer des Besuches. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Informationen, welche keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Wir werten diese Daten nur für statistische Zwecke und nur in anonymer Form aus.
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie diese von sich aus, zum Beispiel zur Durchführung eines Auftrages, einer Umfrage oder einer Registrierung für personalisierte Dienste mitteilen. Dort werden Sie über den beabsichtigten Verarbeitungszweck informiert und, falls erforderlich, um Ihre Zustimmung zur Speicherung gebeten. Ihre Daten werden vor der Übertragung und Verarbeitung verschlüsselt, um diese vor dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
Nutzung und Weitergabe der erhobenen Daten
Die im Rahmen unserer Webseiten erhobenen personenbezogenen Daten werden ohne Ihre Einwilligung nur zur Auftragsabwicklung oder Bearbeitung Ihrer Anfragen genutzt und dafür gegebenenfalls an unsere Partnerfirmen weitergegeben. Ihre Daten werden nicht verkauft, vermietet oder in anderer Weise Dritten zur Verfügung gestellt. Übermittlungen personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften. Unsere Mitarbeiter, Agenturen und Händler sind von uns zu strengster Vertraulichkeit verpflichtet.
Copyright
Diese Webseite benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Webseite wird Google diese Informationen benutzen, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Webseitenaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Webseitennutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Webseitenbetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Webseite vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Webseite bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: google.com.
Impressum

Name und Sitz der Gesellschaft
me-filtertechnik.GmbH
Altenhainer Strasse 59
D-65779 Kelkheim

info@me-filtertechnik.gmbh
www.me-filtertechnik.gmbh

Telefon +49 (0) 6195 809 20 70
Fax +49 (0) 6195 809 20 79

me-filtertechnik.GmbH
  • Elektrostatische Luftfilter
  • Mechanische Luftfilter
  • Komplettlösungen
  • Service

Handelsregister: Königstein HRB 11370
Geschäftsführer: F. Fichtner
Ust-Id: DE356689078

Inhaber und Betreiber der Website me-filtertechnik.GmbH

me-filtertechnik.GmbH Tel.: +49 6195 - 809 20-70 in D-91602 Duerrwangen / D-65520 Bad Camberg / D-65779 Kelkheim
Zurück zum Seiteninhalt